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   VG Kassel, 23.07.2021 - 2 L 1254/21.KS.A   

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https://dejure.org/2021,74319
VG Kassel, 23.07.2021 - 2 L 1254/21.KS.A (https://dejure.org/2021,74319)
VG Kassel, Entscheidung vom 23.07.2021 - 2 L 1254/21.KS.A (https://dejure.org/2021,74319)
VG Kassel, Entscheidung vom 23. Juli 2021 - 2 L 1254/21.KS.A (https://dejure.org/2021,74319)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    GG, Art 6; AsylG, § 29 Abs 1; AsylG, § 34a Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a Abs 1; VwGO, § 80 Abs 5; EUGrdRCh, Art 4; MRK, Art 3; M... RK, Art 8; EUV 604/2013, Art 3 Abs 2; EUV 604/2013, Art 9
    Guinea: Dublin GR; Kein vorläufiger Rechtschutz gegen Vollzug der Abschiebungsanordnung, kein systemischer Mangel im griechischen Asylverfahren, aufgrund individueller Zusicherung; Kein Verstoß gegen Familien-Schutzklausel des GG und der EMRK durch eine Trennung der ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Kassel, 23.07.2021 - 2 L 1254/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschluss v. 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08, NVwZ 2009, 387, beck-online; Beschluss v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04, juris) gewährt Art. 6 Abs. 1 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt.

    Schutzwirkungen entfaltet Art. 6 Abs. 1 GG jedoch nicht bereits aufgrund formalrechtlicher Bindungen; vielmehr ist die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern entscheidend, die in einer Beistands- oder Erziehungsgemeinschaft zum Ausdruck kommt und die von der bloßen Begegnungsgemeinschaft abzugrenzen ist (BVerfG, Beschluss v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04, juris Rn. 18 m.w.N.).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Kassel, 23.07.2021 - 2 L 1254/21
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die eine entsprechende Annahme begründenden Umstände dem überstellenden Mitgliedstaat nicht unbekannt sein können, mithin offensichtlich sind (vgl. EuGH, Urteil v. 21.12.2011 - C- 411/10, juris).

    Die nach dem Konzept der normativen Vergewisserung und dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens bestehende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat im Einklang mit den Erfordernissen der EU-Grundrechte- Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht, ist zwar widerlegbar, doch begründet nicht jede drohende Grundrechtsverletzung oder der geringste Verstoß gegen unionsrechtliche Vorgaben einen Mangel, der eine Überstellung des Asylbewerbers an den normalerweise zuständigen Mitgliedstaat hindert (EuGH, Urteil v. 21.12.2011 - C-493/10 und C-411/10, juris).

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Kassel, 23.07.2021 - 2 L 1254/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschluss v. 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08, NVwZ 2009, 387, beck-online; Beschluss v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04, juris) gewährt Art. 6 Abs. 1 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt.
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Kassel, 23.07.2021 - 2 L 1254/21
    Zwar hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Entscheidung vom 21.01.2011 (Az. 30696/09 - M.S. S./Belgien u. Griechenland, NVwZ 2011, 413) aufgrund Systemischer Mängel des griechischen Asylverfahrens eine Verletzung von Art. 3 EMRK festgestellt, woraufhin alle Mitgliedsstaaten Dublin-Überstellungen ausgesetzt hatten.
  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Kassel, 23.07.2021 - 2 L 1254/21
    Der Umstand, dass Asylbewerber im Gegensatz zu den Staatsangehörigen des normalerweise zuständigen Mitgliedsstaates in der Regel nicht auf ein familiäres Netzwerk zurückgreifen können, ist keine ausreichende Grundlage für die Feststellung, dass sich eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, im Falle ihrer Überstellung in diesen Mitgliedstaat in einer Situation extremer materieller Not befände (EuGH, Urteil v. 19.03.2019 - C-163/17, juris Rn. 91 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2021 - 11 A 1564/20

    In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt

    Auszug aus VG Kassel, 23.07.2021 - 2 L 1254/21
    Das Gericht geht zwar davon aus, dass jedenfalls anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not geraten und ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können und folgt hierbei der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein- Westfalen in seinem Urteil vom 21.01.2021 (Az. 11 A 1564/20.A).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Kassel, 23.07.2021 - 2 L 1254/21
    Dies gilt auch dann, wenn einzelnen Mitgliedern der Kernfamilie bereits ein Schutzstatus zuerkannt oder für sie nationaler Abschiebungsschutz festgestellt worden ist (BVerwG, Urteil v. 04.07.2019 - 1 C 45/18, juris Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Auszug aus VG Kassel, 23.07.2021 - 2 L 1254/21
    Dabei kann es sowohl verfassungsrechtlich als auch konventionsrechtlich geboten sein, dass sich die zuständigen Behörden und Gerichte vor einer Rückführung in den Drittstaat über die dortigen Verhältnisse informieren und gegebenenfalls Zusicherungen der zuständigen Behörden einholen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 08.05.2017 - 2 BvR 157/17, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

    Auszug aus VG Kassel, 23.07.2021 - 2 L 1254/21
    Die fachgerichtliche Beurteilung solcher möglicherweise gegen Art. 3 EMRK verstoßenden Aufnahmebedingungen muss daher, jedenfalls wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind, etwa weil dies in der jüngsten Vergangenheit noch von der Bundesregierung und der EU-Kommission bejaht wurde und damit der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens erschüttert ist, auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 21.04.2016 - 2 BvR 273/16, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Kassel, 23.07.2021 - 2 L 1254/21
    Ist allerdings ernsthaft zu befürchten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber im Sinne von Art. 4 EUGrCh zur Folge haben, ist eine Überstellung mit dieser Bestimmung unvereinbar (so auch BVerwG, Beschluss v. 19.03.2014 - 10 B 6/14, juris).
  • VG Münster, 25.03.2022 - 2 L 174/22

    Irak: Dublin: Zuständigkeit Lettlands; Keine systemischen Mängel; Leben der

    VG München, Beschl, v. 6. März 2019 - M 11 S 19.50075 -, juris Rd. 25 ff.; VG Kassel, Beschl. v. 23. Juli 201 - 2 L 1254/21.KS.A-, juris.
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